Pacht Informationen

Für einen Beitritt in den Familiengärtnerverein müssen folgende Punkte beachtet werden:

1. Interessenten müssen in Frauenfeld wohnhaft sein

2. Untermiete ist nicht gestattet

3. Die Parzelle muss vor Antritt der Pacht den Statuten entsprechend hergestellt werden

4. Eine Weitervermietung ohne Zustimmung des Vorstandes ist nicht gestattet

5. Die Parzelle wird ausschliesslich als Privatgarten, nicht als Partyort, genutzt

Der Vorstand kann in Ausnahmefällen in der näheren Umgebung wohnhaften Personen (z.Bsp.: Matzingen, Pfyn, Islikon, …) den Beitritt in den Familiengärtnerverein gewähren, wenn es genügend freie Parzellen hat und keine unter Punkt 1 fallende Personen auf eine Parzelle warten.

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